Voraussetzung für die Aufnahme
Wir sind eine öffentliche Einrichtung die für alle zugänglich ist. Es werden alle mittel-bis höhergradig betreuungsbedürftigen Personen aufgenommen, die Pflegegeld in der Höhe ab der Pflegestufe 4 beziehen, aber auch Personen bei denen aus schwerwiegenden Gründen ein Wohnen zu Hause nicht mehr zumutbar ist und Personen, die aus eigenen finanziellen Mittel den Aufenthalt im Pflegeheim finanzieren können.
Grundsätzlich stellt den Pflegebedarf die Hausärztin/der Hausarzt oder das Krankenhaus fest.
Den Antrag auf Pflegegeld, bzw. die Erhöhung des Pflegegeldes kann von der betroffenen Person selber, einer Vertrauenperson, Ärztin/Arzt, Pflegperson oder Diplomsozialarbeiter gestellt werden.
Die Einstufung der Pflegestufe erfolgt von der Pflegegeld auszahlenden Stelle. Die Ersteinstufung erfolgt durch eine Ärztin/einen Arzt. Alle weiteren Evaluierunge werde meistens von einer Pflegefachkraft vorgenommen.
Die Aufnahme erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlichen Vertretern.
Kosten
Die Kosten für den Pflegeheimplatz entsprechen dem landesspezifischen Tagsatz und können bei Bedarf über den Sozialhilfefonds abgedeckt werden. Genauere Auskunft erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Anmeldung
Ihr persönlicher Wunsch künftig in unserem Haus zu leben ist uns ein besonderes Anliegen und ihre ausdrückliche Zustimmung ist daher unsere Grundvoraussetzung.
Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist für die betroffenen Person und deren Angehörigen meistens ein massiver Einschnitt und bedarf guter Information und Unterstützung bei der Organisation. Sie können gerne vorab unser Haus besichtigen und sich von unseren Mitarbeiter/innen beraten lassen, damit ein möglicher Umzug behutsam vorbereitet und einfühlsam begleitet werden kann.
Sollten Sie sich für unser Haus entschieden haben, ist die Anmeldung direkt in der Verwaltung vorzunehmen. Diese kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Sie werden gerne über sämtliche Leistungen, Entgelte, Rechte und Pflichten, Ausstattung, Hausordnung und sonstige Fragen, die Sie gerne beantwortete haben möchten, informiert.
Checkliste Heimeinzug
• E-card
• Diabetikerausweis wenn die/der Bewohner/in Diabetiker/in ist
• Antikoagulantienausweis wenn die/der Bewohner/in blutverdünnende Medikamente erhält
• Medikamente und ärztliche Verordnung der Medikation
• Wenn vorhanden aktuelle, relevante ärztliche Befunde
• Wenn vorhanden Inkontinezversorgung
• Bescheide (z.B. Pflegegeld), Vollmachten und Beschlüsse (z.B. medizinische oder finanzielle Belangen)
• Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis
• Kopie Geburtsurkunde
• Kopie Heiratsurkunde
Kontakt
Die Verwaltung ist für sie da:
Mo-Do 07:00-15:30
Fr 07:00-12:30
Am Wochenende ist die Verwaltung geschlossen, vor der Verwaltungstür ist ein Postkasten angebracht, der gerne Ihre Anliegen entgegennimmt.
Burgenländische Pflegeheim Betriebs-GmbH
Pflegezentrum Rechnitz "Am Schloßpark"
Schulgasse 11
7471 Rechnitz
T +43(0) 3363/79301
F +43(0) 3363/79301 379
PHRechnitz@krages.at